Allgemeine Informationen
Als selbständiger Finanzmakler sind wir angehalten, unsere Kunden neutral zu beraten und zu betreuen, ohne von einem Produktanbieter, einer Versicherungsgesellschaft, einer Bank, einer Bausparkasse oder einem Investmenthaus abhängig zu sein.
Am Anfang einer Beratung steht immer eine umfassende Risiko- und Bedarfsanalyse bei unseren Kunden. Darauf aufbauend geben wir Empfehlungen in den einzelnen Teilbereichen. Wir streben eine ganzheitliche Kundenbetreuung an, die auf lange Sicht angelegt ist.
Als Versicherungsmakler arbeiten wir auf der gesetzlichen Grundlage des Handelsgesetzbuches. Im § 93 sind die Aufgaben des Handelsmaklers geregelt. Der Gesetzestext lautet wie folgt:
Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderung, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers.
Auf die Vermittlung anderer als der bezeichneten Geschäfte, insbesondere auf die Vermittlung von Geschäften über unbewegliche Sachen, finden, auch wenn die Vermittlung durch einen Handelsmakler erfolgt, die Vorschriften dieses Abschnittes keine Anwendung .
Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsmaklers nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingereichten Geschäftsbetrieb erfordert.
Die Gesellschaft hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals der Gesellschaft.